Rousseau wirft einen Stein ins Wasser

In Krisenzeiten ist eines immer wieder zu lesen: Die Situation verlange von uns oder zumindest gebe sie uns die Möglichkeit, über die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die gerne auch als Gesellschaftsvertrag bezeichnet werden, nachzudenken. Was aber ist unter diesem Gesellschaftsvertrag zu verstehen?

Recht schnell dürfte einleuchten, dass ein solcher Vertrag keine konkrete schriftliche Übereinkunft über Regeln, Rechten und Pflichten darstellt. Hierfür wären die praktischen Hürden doch deutlich zu hoch. Stellen wir ihn uns aber – in einer Art Gedankenexperiment – als einen hypothetischen vor, kommen wir dem Kern der Sache schon näher.

Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778) war einer der Philosophen, die sich Gedanken darüber machten, wie Menschen eine Verständigung über die Grundlagen ihres Zusammenlebens herstellen können. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war, dass jede legitime gesellschaftliche Ordnung auf Übereinkünften beruht. Einerseits führen diese Übereinkünfte zwar stets dazu, dass Menschen Freiheiten aufgeben müssen. Andererseits besteht für Rousseau wahre Freiheit aber ohnehin nur in dem Gehorsam gegenüber den Regeln, die sich eine Gemeinschaft selber gegeben hat. Dort, wo ausschließlich die sogenannte natürliche Freiheit herrscht, kann für ihn niemals ein wirkliches Recht entstehen, das jedoch die Grundlage für das Zusammenleben in einer Gemeinschaft darstellt. In einem solchen Zustand verstehen sich Menschen als Solitäre und es gibt kein Gefühl für das allgemeine Wohlergehen einer Gemeinschaft.

Sind wir bereit, uns selbst gegebenen Regeln zu unterwerfen, so gewinnen wir das, was Rousseau die bürgerliche Freiheit nennt. Anders, als die natürliche Freiheit, deren Grenzen ausschließlich durch die individuelle Kraft eines jeden Menschen gesetzt werden, wird diese bürgerliche Freiheit durch einen allgemeinen Willen (volonté générale) begrenzt, der seinen Ausdruck in einem (hypothetischen) Gesellschaftsvertrag findet. Jeder Mensch, der diesem Gesellschaftsvertrag beitritt, akzeptiert den allgemeinen Willen als Richtschnur des eigenen Handelns. Auf diesem Weg entsteht eine Gemeinschaft, die polis oder cité genannt werden kann und die Rosseau als Republik bezeichnet.

Was mich an diesem Gedanken fasziniert, ist die Vorstellung der cité in dem Sinne, wie ihn Richard Sennett aufgegriffen hat. Danach steht der Begriff der cité für ein Bewusstsein, das ein gemeinsames Verständnis von den Grundlagen unseres Zusammenlebens zum Ausdruck bringen kann. In der cité tragen alle Bürgerinnen und Bürger Verantwortung dafür, wie dieses Bewusstsein (oder anders ausgedrückt der allgemeine Wille) ausgeprägt ist. Nun fällt ein allgemeiner Wille nicht vom Himmel und ist weder von vornherein gegeben noch in alle Zeiten unveränderlich. Eines hat sich seit Rousseaus Zeiten jedoch nicht geändert: Alleine das Ausleben individueller Freiheiten kann niemals zu einer lebenswerten Gesellschaft führen.

Krisen können uns verdeutlichen, wie dringend notwendig es ist, dass wir immer wieder neu über unseren Gesellschaftsvertrag nachdenken; einen Gesellschaftsvertrag, den zu schließen uns wertvoll erscheint. Allerdings haben wir uns in meinen Augen zu sehr daran gewöhnt, gewisse Entwicklungen und Rahmenbedingungen als alternativlos anzusehen. Es scheint mir, dass uns die Auseinandersetzung mit den Grundlagen unseres Zusammenlebens zu einem Luxusthema geworden ist. Aber ist es das? Sind wir es uns nicht schuldig, immer wieder miteinander zu verhandeln, was zu einem guten Leben gehört, wie wir wirtschaften wollen, worauf wir verzichten können, wofür wir als Gemeinschaft eintreten wollen?

Nun setzt der allgemeine Wille im Sinne von Rousseau nicht voraus, dass wir zu allen Fragen dieselbe Meinung vertreten, weder zu Beginn noch am Ende eines (gesellschaftlichen) Diskurses. Entscheidend ist vielmehr unsere Bereitschaft, den allgemeinen Willen auch dann zu akzeptieren, wenn er sich im Einzelfall nicht mit unserer persönlichen Position oder unseren persönlichen Präferenzen deckt. Damit diese Bereitschaft möglich wird, benötigt unser Nachdenken und Streiten Rahmen und Regeln. Diese sind in meinen Augen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • an alle Fragen offen heranzugehen;
  • Gründe für unsere Positionen angeben;
  • ein wechselseitiges Zugeständnis, dass diese Gründe ernst zu nehmen sind;
  • ein wechselseitiges Vertrauen darin, dass uns bei allen Differenzen in der Sache die Haltung verbindet, die besten Ergebnis für unsere Gemeinschaft erreichen zu wollen.

In diese Sinne mag ich die Vorstellung, in einer Bürgerschaft bzw. einer cité zu leben, die ihre wahre Freiheit dadurch erreicht, dass sie sich selber Regeln gibt.

Fin de l’article 😉

Wie komme ich darauf?

  • Jean-Jaques Rousseau – „Der Gesellschaftsvertrag“
  • Richard Sennett – „Die offene Stadt“

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