In Krisenzeiten ist eines immer wieder zu lesen: Die Situation verlange von uns oder zumindest gebe sie uns die Möglichkeit, über die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die gerne auch als Gesellschaftsvertrag bezeichnet werden, nachzudenken. Was aber ist unter diesem Gesellschaftsvertrag zu verstehen?
Recht schnell dürfte einleuchten, dass ein solcher Vertrag keine konkrete schriftliche Übereinkunft über Regeln, Rechten und Pflichten darstellt. Hierfür wären die praktischen Hürden doch deutlich zu hoch. Stellen wir ihn uns aber – in einer Art Gedankenexperiment – als einen hypothetischen vor, kommen wir dem Kern der Sache schon näher.
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